Die Konfrontation mit einem Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft) oder die Einleitung eines Strafverfahrens (Strafbefehl, Anklage) stellen Betroffene häufig vor eine unbekannte und beklemmende Situation.
In diesen Fällen gilt es jedoch nicht in Panik zu verfallen, sondern unbedingt einen kühlen Kopf zu bewahren. Als Betroffener eines Strafverfahrens gelingen Gelassenheit und strategische Überlegungen meist allerdings nicht. Vorschnelle Einlassungen und Rechtfertigungsversuche können unkalkulierbare Folgen für das weitere Verfahren haben.
In den allermeisten Fällen ist es sinnvoll, bereits möglichst früh die Beratung und Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen. Seit mehreren Jahren verteidige ich Straftaten aller Art vor Amtsgerichten, Strafkammern und Schwurgerichten. Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich besondere theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts nachgewiesen und langjährige praktische Erfahrung gewonnen. Zu meinen Schwerpunkten zählen dabei:
- Betäubungsmittelstrafrecht (z.B. Erwerb, Abgabe oder Handel mit Drogen)
- Gewaltstrafrecht (z.B. Körperverletzung und Tötungsdelikte)
- Ausländerstrafrecht (illegaler Aufenthalt, Schleuserkriminalität)
- Sexualstrafrecht (z.B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung)
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