section_mobile_logo_top
section_topline
+49 (0)941 280 956 84
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Termine unter: +49 (0)941 280 956 84
section_navigation
section_slider_header
section_component
Einreiseverweigerung am Flughafen durch die Bundespolizei

Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie bestehen immer noch weitreichende Reisebeschränkungen für Deutschland. Einreisen dürfen jedoch z.B. Familienangehörige von deutschen Staatsbürgern. Die visumsfreie Einreise (z.B. aus den USA) kann in Pandemiezeiten schnell zum Problem werden. Hier zählt jede Minute, um gerichtlichen Eilschutz zu bekommen. Die Bundespolizei selbst lässt hier selten mit sich reden, der Rückflug soll in diesen Fällen schon wenige Stunden nach der Landung mit der gleichen Airline erfolgen.

Update: Nach zwei ungemütlichen Nächten im Transitbereich des Flughafen Frankfurt und einem nervenaufreibenden Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, hat die Bundespolizei die Einreiseverweigerung gegen meinen Mandanten soeben aufgehoben und die Einreise nach Deutschland gestattet.

Die Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie stellen viele ausländische Lebenspartner von Deutschen auf eine harte Probe. Meine Ratschläge für visumsfreie Kurzbesuche in Deutschland:

1. Kontaktieren Sie vor dem Abflug die Deutsche Botschaft im Heimatland, kündigen Sie Ihre geplante Reise nach Deutschland an und lassen Sie sich bestätigen, dass Ihre Einreise visumsfrei möglich ist.

2. Dokumentieren Sie die Beziehung zu Ihrem Lebenspartner in Deutschland z.B. durch gemeinsame Fotos. Halten Sie diese Nachweise bereit.

3. Sorgen Sie für ausreichend Deckung auf Ihrem Bankkonto und halten Sie einen Kontoauszug für die Einreise bereit.

4. Buchen Sie in jedem Fall noch vor Ihrer Reise nach Deutschland ein Rückflugticket.

Unser Rückruf-Service

Sie haben Fragen oder möchten direkt mit uns in Kontakt treten? Nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir versuchen, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten. Haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn wir es dennoch einmal nicht so schnell schaffen.

RA Philipp Pruy LL.M.
    section_breadcrumbs
    footer