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Polizeieinsatz filmen? - grundsätzlich erlaubt, aber...

In dieser Woche gingen die schockierenden Handyaufnahmen des tödlichen Polizeieinsatzes gegen George Floyd weltweit durch die Presse und sorgen zu Recht für Entsetzen. Eine Schülerin hatte den brutalen Einsatz der amerikanischen Polizei gefilmt, bei dem Floyd unter dem Knie eines Polizeibeamten grausam zu Tode kam. Durch diese Amateuraufnahmen wird es den mittlerweile entlassenen Beamten schwer fallen, den Einsatz zu rechtfertigen.

Aber wie ist die Rechtslage in Deutschland: Darf man einen Polizeieinsatz filmen, um ein mögliches Fehlverhalten der Beamten zu dokumentieren?

Vorneweg: Die Rechtslage ist kompliziert, Gerichte in Deutschland entscheiden von Einzelfall zu Einzellfall unterschiedlich. Bei genauer Analyse der gerichtlichen Entscheidungen ist jedoch eine Linie erkennbar:

Filmen (ohne Ton) und Fotografieren polizeilicher Einsätze ist grundsätzlich zulässig. Es gelten jedoch folgende Einschränkungen:

1. Auf Tonaufnahmen besser verzichten: Bei Aufnahme eines Videos von einem Polizeieinsatz sollte im Zweifel auf Tonaufnahmen lieber verzichtet werden. Das Mitschneiden von Gesprächen zwischen Polizisten untereinander oder auch das zwischen Beamten und Betroffenen des Einsatzes kann strafbar sein (§ 201 StGB; Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).

2. Keine hilflosen Personen filmen oder fotografieren: Bewusstlose, stark Betrunkene, Unfallopfer o.ä. sind tabu, § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB.

3. Auf Veröffentlichung im Zweifel verzichten: Für Veröffentlichung der Aufnahmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes. Ob eine Veröffentlichung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab und bedarf einer komplizierten Abwägung. Daher gilt: Das Filmen (ohne Ton) oder Fotografieren sollte der eigenen Dokumentation dienen. Im Zweifel sollte man dies auch gegenüber den Polizisten klarstellen, um nicht zu riskieren, dass z.B. das Handy beschlagnahmt wird.

4. Polizeieinsatz nicht stören: Um z.B. einen Platzverweis zu vermeiden, sollte man darauf achten, aus ausreichender Distanz zu filmen und die polizeilichen Maßnahmen nicht zu behindern.

Beachtet man diese vier Ratschläge, spricht nichts gegen die Dokumentation eines möglicherweise fragwürdigen Polizeieinsatzes. Eine solche Dokumentation kann aus anwaltlicher Sicht auch äußerst hilfreich sein. Denn die Erfahrung lehrt leider: Polizisten wird vor Gericht nicht selten mehr geglaubt als anderen Zeugen.

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RA Philipp Pruy LL.M.
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